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   LSG Berlin-Brandenburg, 02.06.2020 - L 8 R 714/17   

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https://dejure.org/2020,76463
LSG Berlin-Brandenburg, 02.06.2020 - L 8 R 714/17 (https://dejure.org/2020,76463)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02.06.2020 - L 8 R 714/17 (https://dejure.org/2020,76463)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02. Juni 2020 - L 8 R 714/17 (https://dejure.org/2020,76463)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 40 Abs 4 S 1 SGB 2 vom 21.07.2014, § 40 Abs 9 S 1 SGB 2 vom 26.07.2016, § 40a SGB 2, § 43 Abs 2 SGB 6, § 104 Abs 1 SGB 10
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - nachträgliche Bewilligung von Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung - Erstattungsanspruch des Trägers der Grundsicherung - Erfüllungswirkung des § 107 SGB 10 - Klageart

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 40 Abs 4 S 1 SGB 2, § 40 Abs 9 S 1 SGB 2, § 104 SGB 10, § 107 SGB 10
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Nachträgliche Bewilligung von Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Erstattungsanspruch des Trägers der Grundsicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2015 - L 2 R 237/13

    Verrechnung einer Rentennachzahlung mit Erstattungsansprüchen;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 02.06.2020 - L 8 R 714/17
    § 40 Abs. 4 S 1 SGB II (in der bis 31.7.2016 geltenden Fassung) bzw § 40 Abs. 9 S 1 SGB II (in der vom 1.8. bis 31.12.2016 geltenden Fassung) sind nicht entsprechend anwendbar (Abweichung von LSG Celle-Bremen vom 29.4.2015 - L 2 R 237/13 und LSG München vom 15.2.2017 - L 10 AL 163/16).

    Der gegenteiligen Auffassung des Landessozialgerichts [LSG] Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 29. April 2015 - L 2 R 237/13 -) werde nicht gefolgt.

    Die Rechtsauffassung des Sozialgerichts überzeuge angesichts anderslautender Rechtsprechung von Landessozialgerichten nicht (Hinweis auf die Urteile des LSG Niedersachsen-Bremen vom 29. April 2015 - L 2 R 237/13 - und des Bayerischen LSG vom 15. Februar 2017 - L 10 AL 163/16 -).

  • BSG, 31.10.2012 - B 13 R 9/12 R

    Erstattungsrechtsstreit - Jobcenter - Grundsicherungsträger -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 02.06.2020 - L 8 R 714/17
    § 104 Abs. 1 Satz 3 SGB X, der einen Erstattungsanspruch dann ausschließt, wenn ein Träger seine Leistungen auch bei (rechtzeitiger) Leistung des vorrangig verpflichteten Leistungsträgers hätte erbringen müssen, wird durch § 40a SGB II als Spezialregelung verdrängt und schließt deshalb einen Erstattungsanspruch dem Grunde nach selbst dann nicht aus, wenn der Kläger im streitigen Zeitraum als erwerbsgeminderter Angehöriger einer Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II Anspruch auf Sozialgeld gehabt hätte (s. zu dieser Fallgestaltung vor Inkrafttreten des § 40a SGB II BSG, Urteil vom 31. Oktober 2012 - B 13 R 9/12 R -, SozR 4-1300 § 104 Nr. 5, Rn 43f.; zur Gesetzgebungsgeschichte des § 40a SGB II auch noch im Folgenden).

    § 40a SGB II stellt eine Reaktion auf zwei Urteile des BSG vom 31. Oktober 2012 (B 13 R 11/11 R, SozR 4-1300 § 106 Nr. 1, und B 13 R 9/12 R, SozR 4-1300 § 104 Nr. 5) dar, denen der Gesetzgeber entnommen hatte, dass das Gericht im Fall der nachträglichen Bewilligung einer Rente wegen Erwerbsminderung einen Erstattungsanspruch der Leistungsträger nach dem SGB II auf der Grundlage des § 103 SGB X (wegen nachträglichen Entfallens der Leistungsverpflichtung) bei zwischenzeitlich in der Annahme von Erwerbsfähigkeit gewährten Leistungen nach dem SGB II zwar verneint, sich aber nicht abschließend dazu geäußert habe, ob ein Erstattungsanspruch auf der Grundlage des § 104 SGB X in Betracht komme.

  • BSG, 31.10.2012 - B 13 R 11/11 R

    Rangfolge der Erstattungsansprüche der BA und des Grundsicherungsträgers

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 02.06.2020 - L 8 R 714/17
    Die Voraussetzungen des § 104 SGB X seien gegeben, weil der Leistungsanspruch des Klägers gegenüber der Beklagten aufgrund der Rentenbewilligung von vornherein nicht bestanden habe (Hinweis auf Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 31. Oktober 2012 - B 13 R 11/11 R -, SozR 4-1300 § 106 Nr. 1).

    § 40a SGB II stellt eine Reaktion auf zwei Urteile des BSG vom 31. Oktober 2012 (B 13 R 11/11 R, SozR 4-1300 § 106 Nr. 1, und B 13 R 9/12 R, SozR 4-1300 § 104 Nr. 5) dar, denen der Gesetzgeber entnommen hatte, dass das Gericht im Fall der nachträglichen Bewilligung einer Rente wegen Erwerbsminderung einen Erstattungsanspruch der Leistungsträger nach dem SGB II auf der Grundlage des § 103 SGB X (wegen nachträglichen Entfallens der Leistungsverpflichtung) bei zwischenzeitlich in der Annahme von Erwerbsfähigkeit gewährten Leistungen nach dem SGB II zwar verneint, sich aber nicht abschließend dazu geäußert habe, ob ein Erstattungsanspruch auf der Grundlage des § 104 SGB X in Betracht komme.

  • LSG Bayern, 15.02.2017 - L 10 AL 163/16

    Verrechnung einer Nachzahlung von Arbeitslosengeld mit Erstattungsansprüchen des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 02.06.2020 - L 8 R 714/17
    § 40 Abs. 4 S 1 SGB II (in der bis 31.7.2016 geltenden Fassung) bzw § 40 Abs. 9 S 1 SGB II (in der vom 1.8. bis 31.12.2016 geltenden Fassung) sind nicht entsprechend anwendbar (Abweichung von LSG Celle-Bremen vom 29.4.2015 - L 2 R 237/13 und LSG München vom 15.2.2017 - L 10 AL 163/16).

    Die Rechtsauffassung des Sozialgerichts überzeuge angesichts anderslautender Rechtsprechung von Landessozialgerichten nicht (Hinweis auf die Urteile des LSG Niedersachsen-Bremen vom 29. April 2015 - L 2 R 237/13 - und des Bayerischen LSG vom 15. Februar 2017 - L 10 AL 163/16 -).

  • BSG, 22.05.2002 - B 8 KN 11/00 R

    Zusammentreffen von Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit Leistungen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 02.06.2020 - L 8 R 714/17
    Dies ist die Folge der Erfüllungsfiktion des § 107 SGB X, die auch ein Wahlrecht des Leistungsträgers ausschließt, statt einer Erstattung gegenüber einem anderen Leistungsträger eine Leistungsbewilligung auf der Grundlage der §§ 45, 48ff SGB X aufzuheben und eine Erstattung gegenüber einer leistungsberechtigten Person auf der Grundlage des § 50 SGB X geltend zu machen (ständige Rechtsprechung des BSG, s. Urteil vom 22. Mai 2002 - B 8 KN 11/00 R -, SozR 3-2600 § 93 Nr. 12 m.w.Nachw.).
  • BVerfG, 16.12.2014 - 1 BvR 2142/11

    Unterlassen einer Richtervorlage aufgrund unvertretbarer verfassungskonformer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 02.06.2020 - L 8 R 714/17
    Ist zweifelhaft, ob eine Rechtsnorm auf einen bestimmten Sachverhalt anzuwenden ist, sind sie nur berechtigt, die Rechtsnorm anhand anerkannter rechtswissenschaftlicher Methoden auszulegen (Wortlaut, Entstehungsgeschichte, systematischer Zusammenhang, Sinn und Zweck; statt aller BSG, Urteil vom 26. Juni 2014 - B 2 U 12/13 R -, SozR 4-2700 § 183 Nr. 1 und bezüglich der verfassungsrechtlichen Grenzen Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 16. Dezember 2014 - 1 BvR 2142/11 -, BVerfGE 138, 64ff).
  • BSG, 18.11.2014 - B 1 KR 12/14 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsstreit zwischen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 02.06.2020 - L 8 R 714/17
    Die Erfüllungsfiktion des § 107 SGB X führt nicht nur dazu, dass ein etwaiger Leistungsanspruch gegenüber dem erstattungspflichtigen Träger nicht mehr besteht, sondern auch dazu, dass eine Rückabwicklung im Verhältnis zwischen dem Leistungsberechtigten und dem erstattungsberechtigten Träger ausgeschlossen ist (s. nur Kater in Kasseler Kommentar Sozialversicherung, § 107 SGB X, Rn 12f. m.w.Nachw.; zu prozessualen Auswirkungen im Erstattungsstreit zwischen Trägern - regelmäßig keine notwendige Beiladung des Leistungsberechtigten - etwa BSG, Urteile vom 18. November 2014 - B 1 KR 12/14 R -, SozR 4-2500 § 264 Nr. 6und vom 30. Juni 2009 - B 1 KR 21/08 R -, SozR 4-1300 § 111 Nr. 5).
  • BSG, 25.10.2018 - B 7 AY 2/18 R

    Kein Anspruch auf Verzinsung von Asylbewerberleistungen nach § 44 SGB I

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 02.06.2020 - L 8 R 714/17
    Ergibt die Auslegung, dass ein Sachverhalt durch eine Rechtsnorm nicht geregelt wird, kann eine andere, nicht unmittelbar geltende Rechtsnorm nur dann entsprechend angewendet werden, wenn die Regelungslücke sich als planwidrig - also vom Gesetzgeber nicht beabsichtigt - darstellt und die Übertragung der gesetzlichen Regelung auf den von ihr nicht unmittelbar erfassten Sachverhalt geboten ist, weil der geregelte Sachverhalt mit dem geregelten vergleichbar ist und nach dem Grundgedanken der Norm und damit dem mit ihr verfolgten Zweck dieselbe rechtliche Bewertung erfordert (zu den Voraussetzungen eines solchen Analogieschlusses statt aller BSG, Urteil vom 25. Oktober 2018 - B 7 AY 2/18 R -, SozR 4-1200 § 44 Nr. 8).
  • BSG, 30.06.2009 - B 1 KR 21/08 R

    Ausschlussfrist nach § 111 S 1 SGB X - rechtswirksame Geltendmachung des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 02.06.2020 - L 8 R 714/17
    Die Erfüllungsfiktion des § 107 SGB X führt nicht nur dazu, dass ein etwaiger Leistungsanspruch gegenüber dem erstattungspflichtigen Träger nicht mehr besteht, sondern auch dazu, dass eine Rückabwicklung im Verhältnis zwischen dem Leistungsberechtigten und dem erstattungsberechtigten Träger ausgeschlossen ist (s. nur Kater in Kasseler Kommentar Sozialversicherung, § 107 SGB X, Rn 12f. m.w.Nachw.; zu prozessualen Auswirkungen im Erstattungsstreit zwischen Trägern - regelmäßig keine notwendige Beiladung des Leistungsberechtigten - etwa BSG, Urteile vom 18. November 2014 - B 1 KR 12/14 R -, SozR 4-2500 § 264 Nr. 6und vom 30. Juni 2009 - B 1 KR 21/08 R -, SozR 4-1300 § 111 Nr. 5).
  • BSG, 26.11.2019 - B 2 U 8/18 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Gerichtsbescheid - verdecktes Teilurteil -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 02.06.2020 - L 8 R 714/17
    Jedenfalls solange nicht davon ausgegangen werden muss, dass ein Klageantrag unter Inkaufnahme möglicher rechtlicher Nachteile bewusst in einem bestimmten Sinn gestellt worden ist, ist er - auch in späteren Instanzen - nach dem sogenannten Meistbegünstigungsprinzip so auszulegen, dass das Begehren des Klägers möglichst weitgehend zum Tragen kommt, also nicht an formalen Hürden scheitert (s. zum Meistbegünstigungsprinzip stellvertretend BSG, Urteil vom 26. November 2019 - B 2 U 8/18 R -).
  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 11/08 R

    Sozialhilfe - Erstattungsanspruch - Nachzahlung einer Rente wegen

  • LSG Rheinland-Pfalz, 24.10.2018 - L 6 R 453/15

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Ablehnung der Auszahlung der gesamten

  • BSG, 26.06.2014 - B 2 U 12/13 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsermäßigung - land- und

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